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Pflege

Allgemeines zur Pflege

Vertrauen schaffen 

Das Pflegeteam der Wohngruppe Vitalis wurde zur Heiminbetriebnahme neu zusammengestellt. Die Anfangsschwierigkeiten, die sich naturgemäß ergeben, sind zwischenzeitlich behoben und das Pflegeteam engagiert sich sehr.

Derzeit wird sehr ausgeprägt an den Qualitätsanforderungen gearbeitet. Vorgabe ist das Qualitätshandbuch sowie das Pflegehandbuch der BOEHMER Altenheimbetriebe.

Betreut werden derzeit Bewohner der Pflegestufe 0. Die personellen Ressourcen, die sich aus dem Heimgesetz ergeben, sind zwischenzeitlich uneingeschränkt vorhanden.

 

Grundpflege

Gemeinsam meistern 

Wir bieten u.a. folgende Grundpflegeleistungen an:

Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
Hilfe bei der Körperpflege
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Hilfe bei der Fortbewegung
Hilfe beim Betten und bei der Lagerung
Durchführung von prophylaktischen Maßnahmen
Hilfe bei der Beschaffung von Medikamenten
Abdeckung der zusätzlich pflegebedingten Ernährung
Hilfe beim An- und Auskleiden
Badehilfe
Hilfe bei der Nutzung von Hilfsmitteln
Hilfe bei der Ausscheidung
Bettwäsche wechseln
Begleitung zum Arzt bei ärztlichen Visiten
Möglichkeit zur Nutzung des Pflegebades

Der Umfang der Pflegeleistungen richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der BewohnerIn, insbesondere nach der Pflegestufe, in die der BewohnerIn nach dem Leistungsbild der Pflegekasse eingestuft wird.

 

Behandlungspflege

Wundverband 

Die Einrichtung bietet u.a. folgende behandlungspflegerische Leistungen an:

Verbandwechsel, Wundversorgung
Einreibung, Wickel
Versorgung mit Kompressionsstrümpfen
Blutzuckermessung und Blutdruckmessung
Überwachung der Flüssigkeitsbilanzen
Puls-, Temperatur- und Gewichtskontrolle
Überwachung von Infusionstherapien
Injektionen
Dekubitusversorgung
Stoma-Versorgung
Trachealkanülenpflege
Katheterpflege
Sondenernährung
Einlauf-Darmentleerung
spezielle Krankenbeobachtung
Kälte- und Wärmebehandlung
Bewegungs- und Gehübungen
Psychiatrische Pflege und Behandlung


Der Umfang der behandlungspflegerischen Leistungen richtet sich nach den pflegerischen Notwendigkeiten, insbesondere nach ärztlicher Anordnung. Die Einrichtung bemüht sich um eine enge Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt.

Blutzuckerteststreifen weiterhin nicht kostenpflichtig

wichtig-wichtig-wichtig = zur Hilfe für Angehörige

 

 

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